Anmeldung Corona Erwerbsersatzentschädigung bei Erwerbsausfällen ab 17. September 2020
Beilagen:
- Leistungsabrechnung/Verfügung anderer (Sozial)-Versicherungen
- Handelsregisterauszug als Nachweis über die Stellung im Betrieb (Zefix-Auszug genügt nicht)
- Nachweis über die Veranstaltung
- Nachweis über kantonale Schliessung
- Nachweis über Verbot zur Durchführung der Veranstaltung
- Treuhänder: Handlungsvollmacht
Die Dateien müssen im Format "pdf", "png", "tiff" oder "jpg" (höchstens 10Mo pro Datei, mit einem Maximum von 15Mo für die gesamten Dateien)
Bestätigung
Die Entschädigung wird nur für tatsächliche Erwerbsunterbrüche bzw. Erwerbsausfälle infolge wesentlicher Einschränkung der Erwerbstätigkeit ausgerichtet. Die Ausgleichskassen behalten sich vor, nachträgliche Prüfungen und Stichproben vorzunehmen und Zusatzdokumente einzufordern. Die Stichproben können auch durch von der Ausgleichskasse beauftragten Dritten erfolgen. Zu Unrecht bezahlte Entschädigungen sind zurückzuerstatten. Unwahre Angaben können Sanktionen nach sich ziehen.
Mit Einreichen dieses Formulars nimmt die antragstellende Person die oben erwähnten Bestimmungen zur Kenntnis und bestätigt die Richtigkeit der Angaben. Die antragstellende Person erklärt sich einverstanden, dass allfällige Stichproben auch durch von der Ausgleichskasse beauftragten Dritten durchgeführt werden können und bestätigt, dass sie sämtliche angeforderten Unterlagen diesen Dritten aushändigen wird.
2.12.0